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Donnerstag, 29.November.2012

FPÖ-Lausch/Herbert: Die GÖD hat den Verschärfungen im Disziplinarrecht zugestimmt, Herr Simma


GÖD-Justizwachevorsitzender Simma outet sich als ahnungsloser gewerkschaftlicher Geisterfahrer


"Bei dieser offen zur Schau gestellten Form des Interessenverrates ist es eigentlich kein Wunder, dass die GÖD laufend Gewerkschaftsmitglieder an die Freie Exekutivgewerkschaft (FEG) verliert", stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende, NAbg. Werner Herbert, fest.

"Da lassen die GÖD-Granden Neugebauer (V) und Pendl (S) unsere
 Exekutivbeamten völlig im Stich und stimmen im Verfassungsausschuss
 der umstrittenen Verschärfung des Disziplinarrechtes zu, während der
 GÖD-Justizwachevorsitzende Simma diese Zustimmung nicht nur offen
 kritisiert sondern auch scheinbar von den internen Vorgängen
 innerhalb der GÖD keine Ahnung hat", so Herbert.
 

Auch der freiheitliche NAbg. Christian Lausch, selbst
 Justizwachebeamter der die neuen Disziplinarbestimmungen als
 rot-schwarzes, exekutivfeindliches Konstrukt bezeichnet, findet die
 Darstellung von Simma höchst fragwürdig "Wenn schon die
 Gesprächsbasis innerhalb der GÖD nicht passt, dann hätte Sima nur die
 offizielle Parlamentskorrespondenz durchzulesen müssen aus der
 hervorgeht, dass die neuen Bestimmungen von Pendl und Neugebauer
 mitbeschlossen wurden!" so Lausch. Lausch vermutet aber auch, dass
 neben der Ahnungslosigkeit und Unbekümmertheit von Simma auch eine
 bekannte Strategie der GÖD-Gewerkschafter bei dessen Aussendung
 angewendet wurde, nämlich so zu tun, als hätte die GÖD nichts mit den
 gegenständlichen dienstrechtlichen Verschlechterungen zu tun. "Dieses
 Ablenkungsmanöver ist beschämend für einen Personalvertreter. Man
 versucht den Kollegen Sand in die Augen zu streuen, damit die
 Exekutive nicht merkt, dass die GÖD-Granden längst nicht mehr die
 eigenen Leute vertreten sondern vielmehr unsere Interessen verraten
 und verkaufen".
 

Eines stellen die beiden Abgeordneten jedoch mit aller Deutlichkeit
 fest: "Beamte die eines Sexual- oder Folterdeliktes rechtskräftig
 verurteilt wurden, haben in der Exekutive nichts verloren. Aber diese
 vorverurteilende Verschärfung des Disziplinarrechtes ist nicht nur
 unverhältnismäßig und überschießend, sondern erklärt die
 Exekutivbeamten zukünftig zum dienstrechtlichen Freiwild - und das
 mit Duldung und Zustimmung der GÖD".